Scheibentönung & StVZO: Was ist in Deutschland erlaubt?
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Scheibentönung & StVZO: Was ist in Deutschland erlaubt?

30. April 2026 · 4 Min. Lesezeit

Hintere Scheiben dunkel, vorne nicht? Wir erklären, welche Tönung erlaubt ist – und worauf Sie achten sollten.

Eine Scheibentönung sieht edel aus und schützt vor Hitze und Blicken. In Deutschland gibt es dabei aber klare Regeln, die wir hier zusammenfassen.

Frontscheibe & vordere Seitenscheiben

Diese Scheiben müssen weiterhin ausreichend lichtdurchlässig bleiben (in der Regel mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit). Sehr dunkle Folien sind hier nicht zulässig.

Hintere Scheiben

Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe dürfen deutlich dunkler getönt werden – sofern das Fahrzeug über zwei funktionierende Außenspiegel verfügt.

Auf die Zulassung achten

Wichtig ist eine Folie mit gültiger Zulassung (ABE bzw. E-Prüfzeichen) und korrekter Verarbeitung. Nur so bleibt alles eintragungsfrei und TÜV-konform.

Wir verwenden ausschließlich zugelassene Folien und beraten Sie zu den rechtlichen Details für Ihr Fahrzeug. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung – im Zweifel hilft ein Blick in die aktuellen Vorgaben oder ein Gespräch mit uns.

Fragen zu Ihrem Projekt? Wir beraten Sie gern – kostenlos und unverbindlich.

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